Berufskraftfahrer Weiterbildung alle 5 Jahre
Informationen zur Berufskraftfahrer Weiterbildung
Die Berufskraftfahrer Qualifikation ist, laut Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) nur für 5 Jahre gültig. Nach dieser Zeit muss die Berufskraftfahrer Qualifikation durch eine Weiterbildung erneuert werden.Von dieser Pflicht sind alle Fahrer betroffen, die auch eine Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation erworben haben, sowie die Fahrer, die durch einen früheren Erwerb eines Führerscheins für Busse und / oder LKW, keine Pflicht zu einer Ausbildung in Form der Grundqualifikation bzw. beschleunigten Grundqualifikation haben.
Fahrer, die keine Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation absolvieren müssen, sind grundsätzlich innerhalb der folgenden Fristen zur ersten Weiterbildung verpflichtet:
- Fahrer von Bussen bis zum 10. September 2013 und
- Fahrer von Lkw bis zum 10. September 2014.
- Fahrer von Bussen bis zum 9. September 2015 und
- Fahrer von Lkw bis zum 9. September 2016.
Die Weiterbildung erfolgt in einem Lehrgang mit mindestens 35 Stunden (zu je 60 Minuten). Wahlweise kann diese speziell für den Güterkraft-Verkehr, den Busverkehr, oder für beide Bereiche durchgeführt werden.
Die Weiterbildung ist in 5 verschiedene Blöcke, bzw. Module (zu jeweils mind. 7 Stunden) aufgeteilt:
- Modul 1: Eco-Training
- Modul 2: Vorschriften für den Güterverkehr
- Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
- Modul 4: Schaltstelle Fahrer
- Modul 5: Ladungssicherung
Die Teilnahme an den einzelnen Weiterbildungsblöcken ist durch Teilbescheinigung nachzuweisen. Eine Abschlussprüfung ist hier nicht vorgesehen.
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