Beschleunigte Grundqualifikation
Informationen zur beschleunigten Grundqualifikation
Jede(r) Fahrer/-in, der Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, die auf öffentlichen Straßen Personen-, Werk-, oder Güterverkehr zu gewerblichen Zwecken durchführen, müssen vor ihrer Zulassung zum Berufskraftfahrer eine Grundqualifikation, bzw. eine Berufskraftfahrer Ausbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) nachweisen.Zusätzlich muss im Abstand von 5 Jahren eine Weiterbildung erfolgen.
Um die Grundqualifikation, bzw. beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BkrFQG) zu erwerben, muss der/die Fahrer/-in eine Teilnahme an einer Ausbildung mit insgesamt 140 Stunden à 60 Minuten absolvieren. Diese wird mit Ablegung einer theoretischen Prüfung durch die IHK abgeschlossen.
Die nächsten Termine zur BKF Aus- und Weiterbildung finden Sie hier.
Kontaktieren Sie uns telefonisch unter: 06201-879109 oder via E-Mail unter: kontakt@fit4bkf.de
Verpflichtung zur Grundqualifikation
Zur Grundqualifikation verpflichtet sind grundsätzlich alle selbständigen und angestellten Fahrerinnen und Fahrer, die- deutsche Staatsangehörige sind
- Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind oder
- Staatsangehörige eines Drittstaates sind und in einem Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum beschäftigt oder eingesetzt werden,
- und Fahrten zu gewerblichen Zwecken (dies umfasst auch Werkverkehr und Transporthilfstätigkeiten) auf öffentlichen Straßen durchführen und folgende Kraftfahrzeuge nutzen:
- Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen zGG im Güterkraft- und Werkverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE) oder
- Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE)
Die durch das Gesetz vorgesehenen Prüfungen der Grundqualifikation werden von den Industrie- und Handelskammern durchgeführt.
Fahrer/-innen mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen auch die Grundqualifikation im Inland erwerben.