Beschleunigte Grundqualifikation


Informationen zur beschleunigten Grundqualifikation

Jede(r) Fahrer/-in, der Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, die auf öffentlichen Straßen Personen-, Werk-, oder Güterverkehr zu gewerblichen Zwecken durchführen, müssen vor ihrer Zulassung zum Berufskraftfahrer eine Grundqualifikation, bzw. eine Berufskraftfahrer Ausbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) nachweisen.
Zusätzlich muss im Abstand von 5 Jahren eine Weiterbildung erfolgen.

Um die Grundqualifikation, bzw. beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BkrFQG) zu erwerben, muss der/die Fahrer/-in eine Teilnahme an einer Ausbildung mit insgesamt 140 Stunden à 60 Minuten absolvieren. Diese wird mit Ablegung einer theoretischen Prüfung durch die IHK abgeschlossen.

Die nächsten Termine zur BKF Aus- und Weiterbildung finden Sie hier.
Kontaktieren Sie uns telefonisch unter: 06201-879109 oder via E-Mail unter: kontakt@fit4bkf.de

Verpflichtung zur Grundqualifikation

Zur Grundqualifikation verpflichtet sind grundsätzlich alle selbständigen und angestellten Fahrerinnen und Fahrer, die
  • deutsche Staatsangehörige sind
  • Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind oder
  • Staatsangehörige eines Drittstaates sind und in einem Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum beschäftigt oder eingesetzt werden,
  • und Fahrten zu gewerblichen Zwecken (dies umfasst auch Werkverkehr und Transporthilfstätigkeiten) auf öffentlichen Straßen durchführen und folgende Kraftfahrzeuge nutzen:
  • Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen zGG im Güterkraft- und Werkverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE) oder
  • Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE)
und nach dem 10.09.2008 (Personenverkehr) oder nach dem 10.09.2009 (Güterkraftverkehr) den Führerschein erworben haben.

Die durch das Gesetz vorgesehenen Prüfungen der Grundqualifikation werden von den Industrie- und Handelskammern durchgeführt.
Fahrer/-innen mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen auch die Grundqualifikation im Inland erwerben.


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